Unternehmen sichern und stabilisieren
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Unternehmenskrise
Von einer Unternehmenskrise spricht man, wenn Entwicklungen oder Probleme die wirtschaftliche Stabilität, die Handlungsfähigkeit oder die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens gefährden. Die Auswirkungen zeigen sich häufig nicht sofort, sondern entwickeln sich über einen längeren Zeitraum.
Typische Anzeichen können rückläufige Umsätze, sinkende Erträge, Liquiditätsengpässe, Finanzierungsprobleme, organisatorische Schwierigkeiten oder Veränderungen im Marktumfeld sein. Viele Krisen können bewältigt werden, wenn mögliche Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.
Eine Liquiditätskrise liegt vor, wenn ein Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten hat, seine laufenden Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Häufig entwickelt sich eine solche Situation schrittweise und nicht von einem Tag auf den anderen.
Typische Anzeichen sind sinkende Kontostände, verspätete Zahlungen, die verstärkte Nutzung von Kreditlinien oder ein regelmäßig auftretender Finanzierungsbedarf. Je früher diese Entwicklungen erkannt werden, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens.
Von Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn ein Unternehmen fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dazu gehören beispielsweise Zahlungen an Lieferanten, Banken, Beschäftigte oder Sozialversicherungsträger
Zahlungsunfähigkeit entsteht häufig nicht plötzlich. Oft gehen ihr Liquiditätsengpässe, Finanzierungsprobleme oder andere wirtschaftliche Schwierigkeiten voraus. Deshalb ist eine laufende Beobachtung der Liquiditätsentwicklung besonders wichtig
Von Überschuldung spricht man, wenn die Verbindlichkeiten eines Unternehmens höher sind als das vorhandene Vermögen und keine positive Fortführungsprognose besteht. Die Beurteilung geht dabei über die reine Handelsbilanz hinaus und berücksichtigt die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Ein negatives Eigenkapital in der Bilanz bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Überschuldung vorliegt. Entscheidend ist zusätzlich die Frage, ob die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich erscheint. Deshalb hängen die Themen Überschuldung und Fortführungsprognose in der Praxis eng zusammen.
Banken gehören in Krisensituationen häufig zu den wichtigsten Ansprechpartnern eines Unternehmens. Sie möchten beurteilen können, wie sich die wirtschaftliche Situation entwickelt und ob das Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen künftig erfüllen kann.
Gerade bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Finanzierungsverhandlungen oder Restrukturierungsmaßnahmen benötigen Banken belastbare Informationen und nachvollziehbare Planungen. Fortführungsprognosen und Sanierungsgutachten können dabei wichtige Entscheidungsgrundlagen liefern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Fortführungsprognose
Eine Fortführungsprognose beurteilt, ob ein Unternehmen voraussichtlich fortgeführt werden kann und ob die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Dabei wird untersucht, ob die Zahlungsfähigkeit aktuell gegeben ist und im maßgeblichen Prognosezeitraum voraussichtlich erhalten bleibt. Zusätzlich wird geprüft, ob tatsächliche oder rechtliche Hindernisse einer Unternehmensfortführung entgegenstehen.
Grundlage der Beurteilung sind insbesondere die Unternehmensplanung, die Liquiditätsentwicklung, bestehende oder geplante Finanzierungen sowie weitere wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Ziel ist eine nachvollziehbare Einschätzung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.
Eine Fortführungsprognose wird benötigt, wenn geklärt werden soll, ob ein Unternehmen seine Verpflichtungen künftig erfüllen kann und ob die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich erscheint.
Typische Anlässe sind wirtschaftliche Schwierigkeiten, Liquiditätsengpässe, Anforderungen von Banken, Finanzierungsverhandlungen oder die Vorbereitung weitergehender Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die Fortführungsprognose schafft in diesen Situationen eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen.
Die betrachteten Zeiträume hängen von der jeweiligen Fragestellung ab. Bei der Prüfung einer möglichen Überschuldung wird regelmäßig ein Zeitraum von zwölf Monaten betrachtet. Bei der Beurteilung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel ein Zeitraum von vierundzwanzig Monaten zugrunde zu legen.
Je länger der Prognosezeitraum ist, desto wichtiger werden realistische Planungsannahmen und nachvollziehbare Unternehmensplanungen. Entscheidend ist nicht die exakte Vorhersage der Zukunft, sondern die Plausibilität der zugrunde liegenden Annahmen.
Vorhandene Liquidität zeigt lediglich, ob ein Unternehmen seine Verpflichtungen heute erfüllen kann. Für eine Fortführungsprognose ist jedoch entscheidend, ob die Zahlungsfähigkeit auch künftig mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erhalten bleibt.
Deshalb werden nicht nur die aktuellen Kontostände betrachtet. Ebenso wichtig sind die zukünftige Entwicklung des Unternehmens, bestehende oder geplante Finanzierungen, die Unternehmensplanung sowie mögliche tatsächliche oder rechtliche Hindernisse für die Fortführung des Unternehmens.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der Unternehmensgröße, der Branche und der konkreten Fragestellung ab. Ziel ist ein vollständiges und nachvollziehbares Bild der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.
Typischerweise werden Unterlagen aus den Bereichen Finanzen, Finanzierung, Organisation, Personal, Markt und Vertrieb benötigt. Hierzu können unter anderem Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Liquiditätsplanungen, Darlehensunterlagen, Gesellschaftsverträge, Organisationsinformationen und Vertriebsdaten gehören.
Die Geschäftsleitung stellt die erforderlichen Informationen bereit, erläutert die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und wirkt an Planungen und Maßnahmen mit. Sie trägt außerdem die Verantwortung für die Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Banken nutzen die Fortführungsprognose häufig als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen. Die fachliche Beurteilung erfolgt jedoch unabhängig auf Grundlage der geprüften Informationen, Planungen und Annahmen.
Der Begriff Going Concern beschreibt die Annahme, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit künftig fortführen kann und keine Gründe erkennbar sind, die einer Fortführung entgegenstehen. Diese Annahme spielt insbesondere bei Jahresabschlüssen, Bewertungen und betriebswirtschaftlichen Beurteilungen eine wichtige Rolle.
Eine Fortführungsprognose geht darüber hinaus. Sie untersucht auf Grundlage von Planungen, Informationen und Annahmen, ob die Fortführung des Unternehmens im maßgeblichen Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich erscheint. Dabei werden insbesondere die zukünftige Zahlungsfähigkeit sowie tatsächliche und rechtliche Fortführungsvoraussetzungen beurteilt.
Die Fortführungsprognose beantwortet die Frage, ob ein Unternehmen fortgeführt werden kann. Im Mittelpunkt stehen die aktuelle und zukünftige Zahlungsfähigkeit sowie die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Unternehmensfortführung.
Das Sanierungsgutachten geht deutlich weiter. Es untersucht zusätzlich die Ursachen der Krise, die Wettbewerbsfähigkeit, die Ertragsfähigkeit, die Finanzierungsfähigkeit, die Kapitaldienstfähigkeit sowie die erforderlichen Maßnahmen für eine nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens.
Die zentrale Frage lautet daher:
Fortführungsprognose: Kann das Unternehmen fortgeführt werden?
Sanierungsgutachten: Kann das Unternehmen dauerhaft saniert werden und welche Maßnahmen sind hierfür erforderlich?
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Sanierungsgutachten
Ein Sanierungsgutachten beurteilt, ob ein Unternehmen dauerhaft wieder auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage gestellt werden kann und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Unternehmen künftig wieder wettbewerbsfähig, ertragsfähig und finanzierungsfähig werden kann.
Dabei werden nicht nur die aktuelle Situation und die Fortführungsfähigkeit betrachtet. Zusätzlich werden die Ursachen der Krise untersucht und die vorgesehenen Maßnahmen bewertet.
Ein Sanierungsgutachten wird benötigt, wenn nicht nur die Fortführung des Unternehmens, sondern auch seine langfristige Zukunftsfähigkeit beurteilt werden soll. Es schafft eine belastbare Grundlage für Entscheidungen über Finanzierung, Restrukturierung und die weitere Entwicklung des Unternehmens.
Typische Anlässe sind wirtschaftliche Schwierigkeiten, Unternehmenskrisen, umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen, Finanzierungsgespräche oder Anforderungen von Banken und anderen Beteiligten.
Zunächst wird untersucht, ob die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens grundsätzlich gegeben ist. Anschließend werden die Ursachen der Krise sowie die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stabilisierung bewertet
Betrachtet werden unter anderem Geschäftsmodell, Marktposition, Wettbewerbsumfeld, Organisation, Ertragskraft, Finanzierungsfähigkeit, Kapitaldienstfähigkeit und die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens.
Eine nachhaltige Sanierung setzt voraus, dass die tatsächlichen Ursachen der Krise erkannt werden. Werden lediglich die sichtbaren Folgen behandelt, können dieselben Probleme später erneut auftreten.
Deshalb wird analysiert, welche internen und externen Faktoren zur aktuellen Situation beigetragen haben und welche Ursachen dauerhaft beseitigt werden müssen.
Sanierungsmaßnahmen müssen konkret, nachvollziehbar und grundsätzlich umsetzbar sein. Es reicht nicht aus, lediglich Verbesserungen anzukündigen
Geprüft wird, ob die vorgesehenen Maßnahmen die Krisenursachen tatsächlich adressieren, wirtschaftlich sinnvoll erscheinen und einen nachvollziehbaren Beitrag zur Stabilisierung des Unternehmens leisten können.
Eine erfolgreiche Sanierung setzt voraus, dass die Geschäftsleitung die notwendigen Veränderungen unterstützt und aktiv umsetzt. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen bleibt bei den Verantwortlichen des Unternehmens.
Der erkennbare Wille zur Veränderung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbeurteilung. Banken und andere Beteiligte möchten sehen, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht nur geplant, sondern auch umgesetzt werden sollen.
Banken benötigen häufig eine belastbare Grundlage für Entscheidungen über bestehende oder zukünftige Finanzierungen. Dabei interessiert nicht nur die aktuelle Situation des Unternehmens, sondern vor allem die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung.
Auch Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Investorinnen und Investoren oder Bürgschaftsbanken können auf ein Sanierungsgutachten angewiesen sein, um die Tragfähigkeit der geplanten Maßnahmen beurteilen zu können.
Ein Unternehmen gilt als sanierungsfähig, wenn die Krisenursachen erkannt wurden, geeignete Maßnahmen vorliegen und eine realistische Aussicht besteht, das Unternehmen langfristig wieder wettbewerbsfähig, ertragsfähig und finanzierungsfähig aufzustellen.
Die vorgesehenen Maßnahmen müssen wirtschaftlich sinnvoll, grundsätzlich umsetzbar und von den Verantwortlichen getragen werden. Erst das Zusammenspiel dieser Faktoren ermöglicht eine positive Beurteilung der Sanierungsfähigkeit.
Eine Fortführungsprognose beantwortet die Frage, ob ein Unternehmen voraussichtlich fortgeführt werden kann. Im Mittelpunkt stehen die aktuelle und zukünftige Zahlungsfähigkeit sowie die Voraussetzungen für die Unternehmensfortführung
Wenn zusätzlich beurteilt werden muss, warum die Krise entstanden ist, welche Maßnahmen erforderlich sind und ob das Unternehmen langfristig wieder wirtschaftlich stabil werden kann, reicht diese Fragestellung nicht aus. Dann wird ein Sanierungsgutachten benötigt.
Fachbeiträge
- Fachbeitrag 8 – Unternehmenskrise
- Fachbeitrag 3 – Fortführungsprognose oder Sanierungsgutachten
- Fachbeitrag 13 – Wann ist ein Sanierungsgutachten sinnvoll?
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