Sanierungsgutachten
Wenn sich die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verschlechtert, stehen Geschäftsleitungen häufig vor weitreichenden Entscheidungen. Banken, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Investoren sowie weitere Beteiligte benötigen dann eine belastbare Einschätzung, ob das Unternehmen dauerhaft wieder auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage gestellt werden kann.
Ein Sanierungsgutachten untersucht nicht nur die aktuelle Situation des Unternehmens. Es analysiert die Ursachen der Krise, bewertet die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten und beurteilt, ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, das Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage:
Kann das Unternehmen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft wieder wettbewerbsfähig, ertragsfähig und finanzierungsfähig werden?
Das Sanierungsgutachten schafft eine nachvollziehbare Grundlage für wichtige Entscheidungen von Unternehmerinnen und Unternehmern, Geschäftsleitungen, Banken und weiteren Stakeholdern. Im Unterschied zur Fortführungsprognose wird dabei nicht nur die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens beurteilt, sondern auch die langfristige Sanierungsfähigkeit.
Ein Sanierungsgutachten wird benötigt, wenn nicht nur die Fortführung des Unternehmens beurteilt werden soll, sondern auch die Frage beantwortet werden muss, ob das Unternehmen dauerhaft wieder wirtschaftlich stabil aufgestellt werden kann.
Banken verlangen eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit
Banken benötigen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten häufig eine belastbare Grundlage für ihre Entscheidungen. Dies betrifft insbesondere die weitere Begleitung bestehender Finanzierungen, Kreditverlängerungen oder neue Finanzierungsvorhaben.
Maßgeblich ist dann nicht nur die Frage, ob das Unternehmen seine Verpflichtungen erfüllen kann. Entscheidend ist vielmehr, ob das Unternehmen künftig wieder ausreichend Erträge erwirtschaften und seine Finanzierung dauerhaft tragen kann.
Die Geschäftsleitung benötigt Klarheit
Wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen, müssen Unternehmerinnen, Unternehmer und Geschäftsleitungen beurteilen können, ob die Krise überwunden werden kann und welche Veränderungen hierfür erforderlich sind.
Ein Sanierungsgutachten schafft Klarheit darüber,
- wodurch die Krise entstanden ist,
- welche Maßnahmen notwendig sind,
- und ob eine nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens realistisch erscheint.
Weitere Beteiligte benötigen eine belastbare Entscheidungsgrundlage
Die Zukunft eines Unternehmens betrifft häufig nicht nur Banken und die Geschäftsleitung.
Je nach Situation benötigen auch andere Beteiligte eine nachvollziehbare Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Investorinnen und Investoren
- Beteiligungsgesellschaften
- Bürgschaftsbanken
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Betriebsräte
- Lieferanten
- Kunden
- weitere wichtige Stakeholder des Unternehmens
Gerade bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen müssen häufig Entscheidungen getroffen werden, die unterschiedliche Interessengruppen betreffen. Dazu können beispielsweise Veränderungen in der Organisation, Investitionen, Finanzierungsbeiträge oder die Mitwirkung der Beschäftigten an Sanierungsmaßnahmen gehören.
Ein Sanierungsgutachten schafft in solchen Situationen eine gemeinsame und nachvollziehbare Grundlage für die Gespräche und Entscheidungen der Beteiligten.
Die Zukunft des Unternehmens steht im Mittelpunkt
Im Mittelpunkt steht die Frage:
Kann das Unternehmen durch geeignete Maßnahmen dauerhaft wieder auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage gestellt werden?
Ein Sanierungsgutachten untersucht, ob ein Unternehmen dauerhaft wieder auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage gestellt werden kann und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die aktuelle Situation des Unternehmens. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Ursachen der Krise beseitigt werden können und ob die vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind, das Unternehmen langfristig zu stabilisieren.
Fortführungsfähigkeit als Grundlage
Zu Beginn wird beurteilt, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. Dazu gehören insbesondere die aktuelle und zukünftige Zahlungsfähigkeit sowie die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Fortführung des Unternehmens.
Ohne eine belastbare Grundlage für die Fortführung des Unternehmens kann auch keine nachhaltige Sanierung beurteilt werden.
Ursachen der Krise
Ein Sanierungsgutachten untersucht, wodurch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten entstanden sind.
Dabei wird analysiert,
- welche internen Ursachen zur Krise beigetragen haben,
- welche externen Faktoren Einfluss genommen haben,
- welche Ursachen für die Krise maßgeblich sind,
- und welche dieser Ursachen dauerhaft beseitigt werden müssen und beseitigt werden können.
Nur wenn die eigentlichen Krisenursachen erkannt werden, kann beurteilt werden, ob eine nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens möglich ist.
Unternehmen, Markt und Wettbewerb
Neben der finanziellen Situation wird geprüft, wie das Unternehmen im Markt aufgestellt ist.
Dazu gehören beispielsweise:
- Geschäftsmodell
- Marktposition
- Wettbewerbsumfeld
- Kundenstruktur
- Lieferantenbeziehungen
- Wertschöpfungskette
- Organisation und Unternehmensstruktur
Ziel ist die Beurteilung, ob das Unternehmen künftig wieder dauerhaft erfolgreich am Markt bestehen kann.
Ertragskraft, Finanzierungsfähigkeit und Kapitaldienstfähigkeit
Eine Sanierung ist nur dann dauerhaft tragfähig, wenn das Unternehmen künftig ausreichend Erträge erwirtschaften kann.
Deshalb wird geprüft,
- wie sich Umsatz und Ertrag entwickeln können,
- ob bestehende und zukünftige Finanzierungen getragen werden können,
- ob Zinsen und Tilgungen dauerhaft erwirtschaftet werden können,
- und ob das Unternehmen für Kapitalgeber wieder attraktiv werden kann.
Sanierungsmaßnahmen
Ein wesentlicher Bestandteil des Sanierungsgutachtens ist die Beurteilung der vorgesehenen Maßnahmen.
Dabei wird untersucht,
- welche Veränderungen notwendig sind,
- welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden,
- ob die Maßnahmen realistisch umsetzbar sind,
- und welche Auswirkungen diese auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens haben.
Eine Sanierung besteht nicht aus Absichtserklärungen. Die Maßnahmen müssen nachvollziehbar, plausibel und grundsätzlich umsetzbar sein.
Sanierungswille der Unternehmensleitung
Eine nachhaltige Sanierung setzt voraus, dass die Unternehmensleitung die notwendigen Veränderungen aktiv mitträgt.
Deshalb wird auch beurteilt, ob die Verantwortlichen bereit sind, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und den Sanierungsprozess aktiv zu unterstützen.
Gesamtbeurteilung
Am Ende des Sanierungsgutachtens steht die Beurteilung, ob das Unternehmen durch die vorgesehenen Maßnahmen dauerhaft wieder wirtschaftlich stabil aufgestellt werden kann.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage:
Kann das Unternehmen künftig wieder ausreichend Erträge erwirtschaften, seine Finanzierung dauerhaft tragen und sich nachhaltig am Markt behaupten?
Banken gehören häufig zu den wichtigsten Adressaten eines Sanierungsgutachtens.
Grundlage für wichtige Finanzierungsentscheidungen
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten benötigen Banken eine belastbare Grundlage für ihre Entscheidungen.
Dazu gehören beispielsweise:
- die weitere Begleitung bestehender Kreditengagements,
- Kreditverlängerungen,
- neue Finanzierungen,
- die Fortführung bestehender Bürgschaften,
- der Erhalt von Beteiligungskapital,
- sowie weitere Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen geeignet sind, das Unternehmen dauerhaft zu stabilisieren.
Beurteilung der langfristigen Perspektive
Für Banken reicht es häufig nicht aus, dass ein Unternehmen aktuell zahlungsfähig ist.
Von besonderer Bedeutung ist die Frage, ob das Unternehmen künftig wieder ausreichend Erträge erwirtschaften kann, um Investitionen, Zinsen, Tilgungen und den laufenden Geschäftsbetrieb dauerhaft zu finanzieren.
Deshalb steht bei einem Sanierungsgutachten die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens im Vordergrund.
Einheitliche Grundlage für alle Beteiligten
Ein Sanierungsgutachten dient nicht ausschließlich den Banken.
Es schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Gespräche und Entscheidungen aller Beteiligten.
Eigenständige Beurteilung
Die Erkenntnisse der Beteiligten fließen in die Analyse ein. Die abschließende fachliche Beurteilung erfolgt jedoch eigenständig auf Grundlage der geprüften Informationen, Planungen und Annahmen.
Eine nachhaltige Sanierung kann nicht allein durch Zahlen, Planungen oder Maßnahmen erreicht werden.
Entscheidend ist auch, ob die Geschäftsleitung bereit ist, die notwendigen Veränderungen aktiv mitzutragen und umzusetzen.
Sanierung ist eine unternehmerische Entscheidung
Ein Sanierungsgutachten kann aufzeigen,
- welche Probleme bestehen,
- welche Ursachen beseitigt werden müssen,
- welche Maßnahmen erforderlich sind,
- und welche Perspektiven für das Unternehmen bestehen.
Die Entscheidung, diesen Weg tatsächlich zu gehen, trifft jedoch die Geschäftsleitung gemeinsam mit den weiteren Verantwortlichen des Unternehmens.
Maßnahmen müssen gewollt und umgesetzt werden
Die besten Maßnahmen helfen nicht, wenn sie nur auf dem Papier stehen.
Deshalb wird auch beurteilt,
- ob die Unternehmensleitung die erforderlichen Veränderungen unterstützt,
- ob die vorgeschlagenen Maßnahmen mitgetragen werden,
- ob die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können,
- und ob die Umsetzung realistisch erscheint.
Veränderungen sind häufig unvermeidbar
Sanierungen erfordern regelmäßig Veränderungen innerhalb des Unternehmens.
Diese können beispielsweise betreffen:
- Organisation und Prozesse,
- Kostenstrukturen,
- Finanzierung,
- Investitionen,
- Vertrieb und Marktauftritt,
- Personal- und Führungsstrukturen.
Eine erfolgreiche Sanierung setzt voraus, dass die Verantwortlichen bereit sind, diese Veränderungen aktiv zu gestalten.
Vertrauen der Stakeholder
Der erkennbare Sanierungswille der Geschäftsleitung ist auch für andere Beteiligte von großer Bedeutung.
Banken, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Investorinnen und Investoren, Bürgschaftsbanken, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Stakeholder wollen erkennen können, dass die Unternehmensleitung die erforderlichen Maßnahmen nicht nur akzeptiert, sondern deren Umsetzung aktiv vorantreibt.
Voraussetzung für eine nachhaltige Sanierung
Ein Sanierungsgutachten beurteilt deshalb nicht nur die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens.
Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Verantwortlichen bereit und grundsätzlich in der Lage sind, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen und den Sanierungsprozess dauerhaft zu unterstützen.
Die Kenntnisse der Geschäftsleitung fließen deshalb in die Beurteilung ein. Das abschließende fachliche Urteil wird jedoch von den verantwortlichen Bearbeiterinnen und Bearbeitern von ATB eigenständig auf Grundlage der geprüften Informationen, Planungen und Annahmen getroffen.
Letztlich kann ein Unternehmen nur dann nachhaltig saniert werden, wenn wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen auf einen erkennbaren und glaubwürdigen Sanierungswillen der Unternehmensleitung treffen.
Ein Sanierungsgutachten bewertet nicht nur die aktuelle Situation eines Unternehmens, sondern vor allem die Maßnahmen, mit denen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten überwunden werden sollen.
Maßnahmen müssen konkret sein
Eine Sanierung kann nicht auf allgemeinen Absichtserklärungen beruhen.
Die vorgesehenen Maßnahmen müssen nachvollziehbar beschreiben,
- was verändert werden soll,
- wie diese Veränderungen umgesetzt werden sollen,
- wer für die Umsetzung verantwortlich ist,
- und welche Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens erwartet werden.
Maßnahmen müssen geeignet sein
Deshalb wird beurteilt,
- ob die Maßnahmen die erkannten Krisenursachen adressieren,
- ob sie geeignet sind, bestehende Schwachstellen zu beseitigen,
- und ob sie einen nachvollziehbaren Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung des Unternehmens leisten.
Maßnahmen müssen umsetzbar sein
Deshalb wird geprüft,
- ob die Maßnahmen organisatorisch umsetzbar sind,
- ob die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen,
- ob die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können,
- und ob die Beteiligten die Umsetzung unterstützen.
Erste Maßnahmen sollten bereits begonnen sein
Ein Sanierungskonzept wirkt deutlich belastbarer, wenn notwendige Maßnahmen nicht nur geplant, sondern zumindest teilweise bereits eingeleitet wurden.
Deshalb wird auch berücksichtigt,
- welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden,
- welche Schritte aktuell laufen,
- und welchen Fortschritt die Umsetzung bereits erreicht hat.
Unternehmensleitung kennt die Maßnahmen
Die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit setzt voraus, dass die Unternehmensleitung die vorgesehenen Maßnahmen kennt, versteht und mitträgt.
Erst wenn die erforderlichen Maßnahmen vollständig vorliegen, kann beurteilt werden, ob die Verantwortlichen bereit sind, diese umzusetzen und den Sanierungsprozess aktiv zu unterstützen.
Zusammenwirken der Maßnahmen
Am Ende wird beurteilt, ob die Gesamtheit der vorgesehenen Maßnahmen geeignet erscheint,
- die Krisenursachen zu beseitigen,
- die wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen,
- und die Grundlage für eine nachhaltige Zukunft des Unternehmens zu schaffen.
Fortführungsprognose und Sanierungsgutachten beschäftigen sich beide mit der Zukunft eines Unternehmens. Sie beantworten jedoch unterschiedliche Fragestellungen.
Die Fortführungsprognose beantwortet die Frage:
Kann das Unternehmen fortgeführt werden oder stehen der Fortführung Hindernisse entgegen?
Das Sanierungsgutachten beantwortet zusätzlich die Frage:
Kann das Unternehmen dauerhaft wieder wirtschaftlich stabil aufgestellt werden und welche Maßnahmen sind hierfür erforderlich?
Während die Fortführungsprognose die Fortführungsfähigkeit beurteilt, untersucht das Sanierungsgutachten zusätzlich,
- wodurch die Krise entstanden ist,
- welche Krisenursachen beseitigt werden müssen und beseitigt werden können,
- welche Maßnahmen erforderlich sind,
- ob diese Maßnahmen realistisch umsetzbar sind,
- und ob das Unternehmen nach Umsetzung der Maßnahmen wieder dauerhaft wettbewerbs-, ertrags- und finanzierungsfähig werden kann.
Fortführungsprognose
- aktuelle Zahlungsfähigkeit
- zukünftige Zahlungsfähigkeit
- tatsächliche und rechtliche Fortführungsvoraussetzungen
- Fortführungsfähigkeit
Sanierungsgutachten
- Krisenursachen
- Sanierungsfähigkeit
- Maßnahmen
- Wettbewerbsfähigkeit
- Ertragsfähigkeit
- Finanzierungs- und Kapitaldienstfähigkeit
- langfristige Zukunftsperspektive
In vielen Fällen reicht eine Fortführungsprognose aus.
Werden darüber hinaus Aussagen zur langfristigen Sanierungsfähigkeit, zur Wettbewerbsfähigkeit oder zur Tragfähigkeit eines Sanierungskonzepts benötigt, ist regelmäßig ein Sanierungsgutachten erforderlich.
Mit der Übergabe des Sanierungsgutachtens ist der Gutachtenauftrag abgeschlossen.
Die Auftraggeberinnen und Auftraggeber erhalten das vollständige Ergebnis unabhängig davon, ob die Sanierungsfähigkeit positiv oder negativ beurteilt wird.
Das Sanierungsgutachten dokumentiert die wirtschaftliche Ausgangssituation, die Krisenursachen, die erforderlichen Maßnahmen sowie die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens.
Grundlage des Gutachtens ist, dass die Geschäftsleitung beziehungsweise die Inhaberinnen und Inhaber die vorgesehenen Maßnahmen kennen und ihren Willen zur Umsetzung der erforderlichen Veränderungen erklärt haben.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen sowie für die weitere Entwicklung des Unternehmens liegt bei der Geschäftsleitung beziehungsweise den Inhaberinnen und Inhabern des Unternehmens.
Das Gutachten schafft damit eine belastbare Grundlage für die weiteren Entscheidungen von:
- Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
- Banken
- Bürgschaftsbanken
- Investorinnen und Investoren
- Beteiligungsgesellschaften
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Betriebsräten
- Lieferanten
- Kunden
- sowie weiteren Stakeholdern.
Eine mögliche Begleitung der Umsetzung ist nicht Bestandteil des Gutachtenauftrags und wird bei Bedarf gesondert vereinbart.
Nicht jede Unternehmenskrise und nicht jede wirtschaftliche Schwierigkeit erfordert dieselben Maßnahmen. Häufig lässt sich erst nach einem ersten Gespräch beurteilen, welche Fragestellungen beantwortet werden müssen und ob eine Fortführungsprognose oder ein Sanierungsgutachten der richtige Ansatz ist.
In einem kurzfristigen vertraulichen Erstgespräch besprechen wir die Ausgangssituation Ihres Unternehmens, die bestehenden Herausforderungen sowie die Erwartungen der beteiligten Personen und Institutionen.
Gemeinsam klären wir,
- welche Fragestellungen beantwortet werden sollen,
- welcher Prüfungsumfang sinnvoll erscheint,
- welche Informationen und Unterlagen benötigt werden,
- und welche nächsten Schritte möglich sind.
Sie erhalten dabei eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen sowie zu den erforderlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Sanierungsgutachtens.
Vertraulichkeit, Offenheit und eine realistische Einschätzung der Situation bilden die Grundlage für eine belastbare Beurteilung und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
