15. Juli 2020 – Sofortbürgschaften für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Seit dem 15. Juli können Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Sofortbürgschaften beantragen. Um auch die kleinen Betriebe mit dringend benötigter Liquidität zu versorgen, da der KfW-Schnellkredit hier nicht verfügbar war, gibt es jetzt die Möglkichkeit bei den deutschen Bürgschaftsbanken…
