Frist beachten bei Digitalisierungszuschuss in Baden-Württemberg

//Frist beachten bei Digitalisierungszuschuss in Baden-Württemberg

Frist beachten bei Digitalisierungszuschuss in Baden-Württemberg

Viele Unternehmen in Baden-Württemberg haben als Förderung den direkten Digitalisierungszuschuss bzw. die neue plus-Variante bei der L-Bank beantragt.

Mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeiter*innen wird eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für ihr Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung gestellt. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche Intelligenz-Anwendungen“.


Aber, es gibt eine Frist zu beachten, damit der Zuschuss nicht verfällt: Innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Zuwendungsbescheids muss das geförderte Vorhaben durchgeführt und die entsprechenden Belege vorgelegt sein. Also, Knopf ins Ohr!!!

https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=a6VNzqDvkttDv2r2m3nhznxx2RNx5j1h&v=d.pdf

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2022-05-16T14:41:46+02:00 16. Mai 2022|Allgemein|