Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona Verordnung erlassen, es gilt aktuell die Alarmstufe II.
Es gilt jetzt, unter anderem, 3G am Arbeitsplatz. Mitarbeiter, die nicht im Home-Office arbeiten, müssen einen Nachweis für eine Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test vorweisen.
Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind oder ihren Impfstatus nicht darlegen wollen, müssen täglich einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter sein darf als 24 Stunden. Selbsttest genügen nicht, die Corona-Tests müssen von z.B. einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Ein PCR-Test darf nicht älter sein als 48 Stunden.
Die Überprüfung obliegt den jeweiligen Arbeitgebern.
Hier geht’s zur Seite des Landes Baden-Württemberg mit genauen Infos und Erläuterungen:
Hier geht’s zum PDF mit den Corona-Regeln im Überblick.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.