Seit Freitag, den 8. Januar 2021 gibt es eine neue Seite mit einer Übersicht der Regelungen der Überbrückungshilfe-Programme für Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen.
Hier geht’s zur Seite des Ministeriums mit den FAQs: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gem. der Definition der KFW.
Bitte beachten Sie, dass am 01.12.2020 die entsprechende Vorschrift modifiziert wurde.
Die in der o.g. Veröffentlichung hinterlegte Formblatt bezieht sich auf einen älteren Rechtsstand.
In der Folge die offensichtlich aktuell gültige Fassung: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3235.html
Bitte prüfen Sie, zusammen mit Ihrem Berater genau, ob Sie hierdurch nicht doch anspruchsberechtigt sein könnten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.