Am 25. November 2020 hat die Bundesregierung einen neuen Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen.
Die Novemberhilfen werden in den Dezember verlängert und die Überbrückungshilfe III wird angepasst.
Die Maßnahmen, die am 28. Oktober beschlossen wurden, werden zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.
Beschlossen wurde, unter anderem, folgendes:
- In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, nicht am Platz, wenn ein Abstand von 1,5 Metern sicher zu anderen Personen eingehalten werden kann.
- Alle nicht notwendigen Kontakte sollen vermieden werden, auch keine touristischen Reisen ins Ausland z.B. zum Skifahren.
- Falls möglich, lassen Sie Ihre Angestellten von zu Hause aus arbeiten.
- Betriebe und Einrichtungen bleiben zunächst geschlossen.
- Die Gastronomie bleibt geschlossen (Übernachtungen für touristische dürfen nicht angeboten werden, nur für notwendige Zwecke).
- Der Groß- und Einzelhandel bleibt offen.
- Die Maskenpflicht wird erweitert: künftig muss vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen eine Maske getragen werden
- Private Zusammenkünfte: Insgesamt maximal 5 Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt (Kinder unter 14 ausgenommen).
- Jede Person muss in geschlossen Räumen (öffentlich oder Besuchs-und Kundenverkehr) eine Maske tragen.
Einrichtung mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter: höchstens 1 Person pro 10 Quadratmeter.
Einrichtung mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmeter auf 800 Quadratmeter höchstens 1 Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche, auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens 1 Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Für die Feiertage gilt:
Vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 dürfen sich bis maximal 10 Personen im engsten Freundes- und Familienkreis treffen (Kinder unter 14 ausgenommen).
Silvester: Es wird empfohlen auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Untersagt sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke und Verwendung von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen.
Hier geht’s zum PDF des gesamten Beschlusses.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.