Die Anträge auf Überbrückungshilfe Corona für Unternehmen müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer gestellt werden.
Diese müssen sich auf der u.g. Plattform zur Antragsstellung registrieren.
Hier geht’s zur Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit genauen Infos und Erläuterungen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Alle Angaben sind ohne Gewähr.