Geplante Änderungen bei der Kurzarbeit:
Wenn Sie einen Nebenjob annehmen möchten, während Sie in Kurzarbeit sind, muss das mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Normalerweise wird das Geld, das Sie dann verdienen mit Ihrem Kurzarbeitergeld verrechnet, Sie erhalten also weniger Geld.
Als Anreiz für die Menschen trotzdem einen Nebenjob anzunehmen soll in Bereichen wie z.B. der Landwirtschaft, dem Gesundheitswesen, der Versorgung von Menschen mit Lebensmitteln vorübergehend nicht ver vollständige Lohn auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden.
Ein neuer Gesetztesentwurf hierzu soll am 29.März 2020 in Kraft treten.
Seit gestern ist eine kostenlose Plattform bzgl. der Landwirtschaft online https://www.daslandhilft.de/
Hier können Landwirte kostenlos Mitarbeiter für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb suchen und Menschen, die in der Landwirtschaft aushilfen möchten, können Ihre Hilfe anbieten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.