Neue Infos der Agentur für Arbeit vom 18.03.2020 bzgl. des Kurzarbeitergeldes wg. Corona:
- Sie haben als Unternehmen Anspruch wenn mindestens 10% Ihrer Angestellten einen Arbeitsentgeldausfall von mindestens 10 % haben
- Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100 % erstattet
- Kurzarbeitergeld ist auch für Leiharbeiter möglich
- Verzicht beim Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten bei Unternehmen, die Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen nutzen
- Diese Erleichterungen gelten rückwirkend zum 01. März 2020
Genauere Infos, Erkläuterungen sowie Telefonnummer, Erklärungsvideos und Merkblätter finden Sie direkt bei der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Alle Angaben sind ohne Gewähr.