Corona – Kurzarbeitergeld Agentur für Arbeit (Stand 18.03.20)

//Corona – Kurzarbeitergeld Agentur für Arbeit (Stand 18.03.20)

Corona – Kurzarbeitergeld Agentur für Arbeit (Stand 18.03.20)

Neue Infos der Agentur für Arbeit vom 18.03.2020 bzgl. des Kurzarbeitergeldes wg. Corona:

  • Sie haben als Unternehmen Anspruch wenn mindestens 10% Ihrer Angestellten einen Arbeitsentgeldausfall von mindestens 10 % haben
  • Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100 % erstattet
  • Kurzarbeitergeld ist auch für Leiharbeiter möglich
  • Verzicht beim Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten bei Unternehmen, die Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen nutzen
  • Diese Erleichterungen gelten rückwirkend zum 01. März 2020

 

Genauere Infos, Erkläuterungen sowie Telefonnummer, Erklärungsvideos und Merkblätter finden Sie direkt bei der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T13:06:26+02:00 19. März 2020|Corona|