Corona – Betrieb von Gaststätten

//Corona – Betrieb von Gaststätten

Corona – Betrieb von Gaststätten

Eine kurze Übersicht der Regelungen für Gaststätten in Baden-Württemberg zu Zeiten von Corona:

  • Folgendes muss bei Betrieben gewährleistet sein, die offen bleiben dürfen:
    • Die Tische mit den Plätzen für die Gäste müssen mindestens einen Abstand von 1,5 Meter haben.
    • Wenn Sie Stehtische aufstellen, dann muss auch hier gewährleistet sein, dass zwischen den Gästen ein Abstand von mindestens 1,5 Meter besteht.
    • Der Betrieb darf frühestens um 6 Uhr morgens öffnen und muss spätestens um 18 Uhr abends schließen.
    • Zwecks einer Nachverfolgung einer möglichen Infektion müssen Betreiber von Gaststätten die Kontaktdaten Ihrer Kunden nicht  mehr aufnehmen. (Hier wurde die Verordnung vom 16.03.20 am 17.03.20 wieder geändert)
  • Bei Hotels gilt für Übernachtungen eine Untersagung bzgl. touristischer Zwecke. Für geschäfliche Zwecke sind Übernachtungen scheinbar noch erlaubt. Aber konkret äußert sich da noch wirklich keiner dazu.

Genauere Infos finden Sie direkt bei der Dehoga: https://www.dehogabw.de/informieren/branchenthemen/coronavirus.html

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T13:06:45+02:00 18. März 2020|Corona|