Innovationsfinanzierung 4.0 der L-Bank
Verbesserte Fördermöglichkeiten zum 01.07.2017:
- Digitalisierungsvorhaben
- Innovative Unternehmen
- Wertschöpfungskette Mobilität
Gefördert werden Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe
- Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition (KMU-Kriterium)
- Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind
- Unternehmen, die die Innovation überwiegend selbst entwickeln
Förderfähige Vorhaben
- Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren
- Wesentliche Weiterentwicklung von vorhandenen, selbst entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren
- Die FuE-Projekte müssen inhaltlich und zeitlich abgegrenzt sein.
Förderfähige Kosten
- Personaleinzelkosten für eigene Forschung und Entwicklung
- Reise-, Material- und EDV-Kosten
- Kosten für externe Beratung oder FuE-Aufträge
- Die Personaleinzelkosten müssen mindestens 50 % der geförderten Kosten betragen. Gefördert werden nur Kosten für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren
Variante 1:
Planung und Nachweis nur für die Personaleinzelkosten. Weitere Kosten können als Zuschlag von 100 % dieser Personaleinzelkosten angesetzt werden, maximal aber in Höhe der für das Projekt insgesamt anfallenden Kosten.
Variante 2:
Planung und Nachweis aller Kostenpositionen im Einzelnen
Art der Finanzierung
Darlehen mit verbilligten Sollzinsen und mit einem Tilgungszuschuss von 1 % des Bruttodarlehensbetrags.
Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Bruttodarlehensbetrag:
- Mindestbetrag: in der Regel 10.000 €
- Höchstbetrag: 5 Mio. €
Sicherheiten
Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. In der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird.
Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (Bürgschaft) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank möglich. Die L-Bank ist für Bürgschaftsbeträge über 1,25 Mio. € zuständig. Für die Darlehen der Innovationsfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank eine standardisierte Kombi-Bürgschaft 50 an.
Finanzierungsbeispiel
Innovationsfinanzierung KU:
Laufzeit: 10 Jahre
Davon tilgungsfrei: 2 Jahre
Sollzinsbindung: 10 Jahre
Auszahlung: 100 %
Preisklasse: C
Nominalzins: 1,70 %
Effektivzins: 1,71 %
Tilgungszuschuss: 1 % des Bruttodarlehensbetrags für alle Vorhaben
Weitere Informationen finden Sie hier
Verfasser:
Jasmin Walz
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