Digitalisierung wird mit Tilgungszuschuss gefördert

//Digitalisierung wird mit Tilgungszuschuss gefördert

Digitalisierung wird mit Tilgungszuschuss gefördert

Innovationsfinanzierung 4.0 der L-Bank

Verbesserte Fördermöglichkeiten zum 01.07.2017:

  • Digitalisierungsvorhaben
  • Innovative Unternehmen
  • Wertschöpfungskette Mobilität

Gefördert werden Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe
  • Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition (KMU-Kriterium)
  • Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind
  • Unternehmen, die die Innovation überwiegend selbst entwickeln

Förderfähige Vorhaben

  • Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren
  • Wesentliche Weiterentwicklung von vorhandenen, selbst entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren
  • Die FuE-Projekte müssen inhaltlich und zeitlich abgegrenzt sein.

Förderfähige Kosten

  • Personaleinzelkosten für eigene Forschung und Entwicklung
  • Reise-, Material- und EDV-Kosten
  • Kosten für externe Beratung oder FuE-Aufträge
  • Die Personaleinzelkosten müssen mindestens 50 % der geförderten Kosten betragen. Gefördert werden nur Kosten für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren

Variante 1:

Planung und Nachweis nur für die Personaleinzelkosten. Weitere Kosten können als Zuschlag von 100 % dieser Personaleinzelkosten angesetzt werden, maximal aber in Höhe der für das Projekt insgesamt anfallenden Kosten.

Variante 2:

Planung und Nachweis aller Kostenpositionen im Einzelnen

Art der Finanzierung

Darlehen mit verbilligten Sollzinsen und mit einem Tilgungszuschuss von 1 % des Bruttodarlehensbetrags.

Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Bruttodarlehensbetrag:

  • Mindestbetrag: in der Regel 10.000 €
  • Höchstbetrag: 5 Mio. €

Sicherheiten

Unternehmen und Hausbank vereinbaren eine bankübliche Besicherung. In der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber der L-Bank die volle Haftung dafür, dass das Darlehen zurückgezahlt wird.

Reichen der Hausbank die Sicherheiten für eine bankübliche Besicherung nicht aus, ist eine Risikoübernahme (Bürgschaft) durch die Bürgschaftsbank oder die L-Bank möglich. Die L-Bank ist für Bürgschaftsbeträge über 1,25 Mio. € zuständig. Für die Darlehen der Innovationsfinanzierung bietet die Bürgschaftsbank eine standardisierte Kombi-Bürgschaft 50 an.

Finanzierungsbeispiel

Innovationsfinanzierung KU:

Laufzeit:                       10 Jahre

Davon tilgungsfrei:     2 Jahre

Sollzinsbindung:         10 Jahre

Auszahlung:                100 %

Preisklasse:                 C

Nominalzins:              1,70 %

Effektivzins:               1,71 %

Tilgungszuschuss:     1 % des Bruttodarlehensbetrags für alle Vorhaben

 

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Verfasser:
Jasmin Walz

 

Haftungsausschluss/Disclaimer: Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Im Zeitablauf oder durch Gesetzesänderungen können sich aber Änderungen ergeben. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.

2018-05-08T12:55:08+02:00 30. Mai 2017|Allgemein|