Wann muss der Zuschussantrag gestellt werden?
Die Fristen für Zuschüsse für Unternehmensberatung sind nicht immer ganz einfach zu verstehen und ändern sich stetig.
Aus diesem Grund fassen wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte zusammen und versuchen gleichzeitig immer auf dem neusten Stand zu sein.
Sie werden merken, dass es nicht nur mehrere Fristen gibt, sondern diese auch von der Unternehmensart sowie der Lage, in der sich ein Unternehmen befindet, abhängig sind.
Wann muss der Zuschussantrag gestellt werden?
Bei den Fristen für die Zuschüsse für Unternehmensberatung müssen zwei Fristen beachtet werden. Eine ist bevor die Beratung überhaupt beginnen kann und die andere sobald die Beratung beendet bzw. das Gutachten fertiggestellt wird.
Vor der Beratung
Seit dem 01.01.2023 sind neue Richtlinien für Beratungsförderung in Kraft getreten!
Diese besagen, dass die Beratung nun grundsätzlich vorher beantragt werden muss und dass Jungunternehmen sich beraten lassen müssen.
Der Ablauf ist grundsätzlich folgendermaßen:
- Alle Betriebe müssen allerdings vor Beratungsbeginn den Förderantrag online stellen und auf die „unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung“ warten. Diese ist Voraussetzung, um überhaupt eine Förderung zu erhalten.
Wurden diese Fristen eingehalten. kann mit der Beratung begonnen werden.
Nach Abschluss der Beratung
Spätestens 6 Monate nach Antragstellung müssen die benötigten Unterlagen online eingereicht werden. Für die Zusammenstellung dieser Unterlagen sind zum Teil wir verantwortlich und bei den übrigen helfen wir Ihnen natürlich gerne.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Bewilligungsbehörde und kann nach positiver Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen ausgezahlt werden.
Bei Fragen zu den Fristen für Zuschüsse für Unternehmensberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weiter Informationen finden Sie hier.