Fortführungsprognose nach IDW S6 und BGH-Rechtsprechung
Bei der so genannten Fortführungsprognose wird von uns geprüft, ob Ihr Unternehmen für das laufende und das folgende Geschäftsjahr weiterhin zahlungsfähig ist (ganz wichtig: Sie müssen auch bis zur Vorlage der Fortführungsprognose zahlungsfähig sein, z.B. mit Hilfe eines Überbrückungskredites) oder ob sonstige Gründe einer Unternehmensfortführung entgegenstehen. Wenn selbst Ihr Umfeld nicht mehr weiter weiß, Sie kurz vor der drohenden Insolvenz stehen und Sie den Eindruck haben, die Banken sitzen Ihnen im Nacken, dann lässt ATB Consulting Sie nicht im Stich. Es ist der Schritt, der zeigen wird, in welche Richtung es mit Ihrem Unternehmen weitergehen wird – ein schwieriger Schritt, bei dem wir Sie gerne mit all unserer Erfahrung unterstützen.

Oder rufen Sie uns doch einfach an unter: 07631 / 7482960