Fortführungsprognose nach IDW S6 und BGH-Rechtsprechung
Bei der so genannten Fortführungsprognose wird von uns geprüft, ob Ihr Unternehmen für das laufende und das folgende Geschäftsjahr weiterhin zahlungsfähig ist (ganz wichtig: Sie müssen auch bis zur Vorlage der Fortführungsprognose zahlungsfähig sein, z.B. mit Hilfe eines Überbrückungskredites) oder ob sonstige Gründe einer Unternehmensfortführung entgegenstehen. Wenn selbst Ihr Umfeld nicht mehr weiter weiß, Sie kurz vor der drohenden Insolvenz stehen und Sie den Eindruck haben, die Banken sitzen Ihnen im Nacken, dann lässt ATB Consulting Sie nicht im Stich. Es ist der Schritt, der zeigen wird, in welche Richtung es mit Ihrem Unternehmen weitergehen wird – ein schwieriger Schritt, bei dem wir Sie gerne mit all unserer Erfahrung unterstützen.
Wir sind uns der großen Verantwortung und der enormen Belastung der Sie als Unternehmer und vor allem als Mensch in dieser Situation ausgesetzt sind, vollends bewusst. Daher kommen wir in diesem Punkt nicht nur unserer Aufgabe als Unternehmensberater nach, sondern lassen Sie auch mit Ihren Ängsten und Sorgen nicht allein.
- Wir starten mit einem unverbindlichen Ersttermin bei Ihnen vor Ort
- Prüfen die Zahlen, Daten und Fakten Ihres Unternehmens
- Leiten geeignete Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern oder Inhabern ab
- Unterstützen Sie bei der Umsetzung erster Maßnahmen
- Und fassen am Ende alle Punkte in einem Sanierungsgutachten zusammen
Wenn Ihr Betrieb oder Ihre Firma von uns weiterhin als zahlungsfähig beurteilt wird, kann es mit den gewonnenen Erkenntnissen und Ergebnissen aus der Unternehmensprüfung weiterlaufen, wobei wir Sie selbstverständlich weiterhin unterstützen.
Unsere Fortführungsprognosen sind folgendermaßen aufgebaut und entsprechen damit auch den aktuellsten Anforderungen:
- Die Ist-Aufnahme Ihres Unternehmens
- Eine Ist-Analyse Ihrer Branche und des Marktes
- Planung
- Liquiditätsplanung
- Rentabilitätsplanung
- Maßnahmenplan
- Aussage über Fortführungsfähigkeit
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Preise netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Keine Berechnung von Fahrt- oder Reisekosten innerhalb Baden-Württembergs.
Stand: 25.01.2024
In vielen Fällen ist ein Zuschuss des BAFA möglich, wobei der Mindestzuschuss 50 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal aber 1.750 € beträgt.
Oder rufen Sie uns doch einfach an unter: 07631 / 7482960