Die geänderte Corona-Verordnung vom 1. November 2020 ist online!
Am 1. November 2020 wurde die Corona-Verordnung erneut geändert: Diese Änderungen gelten vom 2. November bis zum 30. November 2020. Einrichtungen, die schließen müssen, sind, unter anderem: Messen Vergnügungsstätten öffentliche und private Sportanlagen Gastgewerbe Kunst- und Kultureinrichtungen Schwimmbäder Freizeitparks Im Einzelhandel muss sichergestellt werden, dass zeitgleich nicht mehr als ein Kunde pro 10 [...]