Auch im Jahr 2025 gibt es diverse Neuregelungen und Gesetze, hier eine kleine Auswahl:
Mindestlohn steigt – und damit auch Grenzen für Mini- und Midijob
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze: von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Die unterste Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt
Die Bundesregierung verlängert die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.
Die elektronische Patientenakte ePA
Ab dem 15. Januar müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Sie wird dann in einem gestuften Verfahren eingeführt: Zunächst wird sie in Modellregionen erprobt und getestet, bevor sie bundesweit zum Einsatz kommt.
Bürokratie abbauen
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und eine Entlastungsverordnung treten im Januar in Kraft. Zum Beispiel müssen deutsche Staatsbürger im Hotel keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden verkürzt und Arbeitsverträge können vollständig digital geschlossen werden. Über 1,3 Milliarden Euro beträgt die jährliche Entlastung.
Angenehmeres Surfen im Internet
Weniger Cookie-Banner: Beim Internet-Surfen kann künftig darauf verzichtet werden, immer wieder in die Verwendung von Cookies einzuwilligen. Stattdessen kann die Zustimmung oder Ablehnung dauerhaft hinterlegt werden. Die Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzliche-neuregleungen-januar-2025-2324594
USB-C: einheitlicher Anschluss für Smartphones und Tablets kommt
Viele Verbraucher und Verbraucherinnen sehnen es schon lange herbei – das Ende inkompatibler Stecker und Ladegeräte. Jedes Jahr entstehen in der EU durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott. 2025 zieht die EU darunter einen Schlussstrich. Ab dann gibt es laut einer EU-Richtlinie nur noch einen Anschluss: USB-C. Damit können Sie dann Smartphones, Tablets und andere mobile Kleingeräte aufladen.
Briefzustellung dauert ab 2025 länger
Ab 2025 müssen 95 Prozent der Briefsendungen erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen. Bisher mussten sie am ersten oder zweiten Tag ihr Ziel erreicht haben. Nichts ändert sich indes nach dem neuen Postgesetz an der Anzahl und Entfernung der Filialen und Briefkästen.
Eine bessere Übersicht über die Postinfrastruktur soll der sogenannte neue Digitale Atlas der Bundesnetzagentur bieten: Er fasst zusammen, welche Leistungen wo angeboten werden, ob sie barrierefrei sind, oder ob Sie für die Nutzung ein eigenes Endgerät brauchen.
Auch bei der Paketzustellung gibt es kleine, aber wichtige Änderungen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie Ihre Pakete nicht mehr an weit entfernt liegenden Orten abholen müssen. Pakete dürfen nur in unmittelbarer Nachbarschaft abgegeben werden. Sendungen, die nicht zugestellt werden können, dürfen nur an den nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden.
Briefe und Pakete werden teurer
Ab dem 1. Januar 2025 kostet der Standardbrief 95 Cent statt wie vorher 85 Cent. Gleiches gilt für die Postkarte, die vorher 70 Cent kostete. (Ja, die Postkarte wird tatsächlich 25 Cent teurer und kostet ab 2025 zum ersten Mal genauso viel wie ein Brief!!!). Eine Preisübersicht über weitere Briefprodukte finden Sie auf der Website der Deutschen Post.
Auch der Versand von Paketen kostet ab kommendem Jahr mehr: So kostet das Päckchen S dann beispielsweise statt 3,99 dann 4,19 Euro. Weitere Preise für Paketprodukte finden Sie auf der DHL-Website. Die Produkte Einschreiben Eigenhändig, Prio und Nachnahme wird es ab dem kommenden Jahr nicht mehr geben.
PS. Die neue E-Rechnung kommt wirklich!
Alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmen, müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Weitere Infos siehe unten.
https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/
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