Die neue E-Rechnung
Die neue E-Rechnung ist eine wichtige Änderung im Bereich der Rechnungsstellung in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2025 wird es für inländische B2B-Umsätze (Umsätze zwischen Unternehmen) verpflichtend, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Dies ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das darauf abzielt, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die gemäß der europäischen Norm EN 16931 erstellt wird. Sie muss in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt oder empfangen werden und kann elektronisch weiterverarbeitet werden. Dies ermöglicht einen nahtlosen digitalen Ablauf von der Rechnungserstellung bis zur Begleichung der Rechnungsbeträge.
Wen betrifft die E-Rechnung und ab wann gilt diese Regelung?
Alle Unternehmen, einschließlich Kleinunternehmer, müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu versenden. Es wird jedoch Übergangsregelungen geben, die es Unternehmen erlauben, bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin Papierrechnungen zu versenden.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro wird diese Pflicht erst ab dem 1. Januar 2028 gelten.
Wozu das Ganze?
Diese Umstellung ist ein Schritt in Richtung Digitalisierung und soll die Effizienz und Transparenz im Geschäftsverkehr erhöhen. Es ist wichtig, dass sich Unternehmen auf diese Änderung vorbereiten, indem sie ihre Systeme entsprechend anpassen und ihre Mitarbeiter schulen.
Was ist eine E‑Rechnung? (e-rechnung-bund.de)
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