Deutschland tut sich ja bekanntlich schwer mit der Digitalisierung.
Doch, was mussten wir vor ein paar Tagen hören? Das Bundeskabinett hat am 24.05.2023 das „Paket für die digitale Verwaltung“ beschlossen mit dem Ziel, den Bürgern und Unternehmen mehr Verwaltungsdienstleistungen digital anbieten zu können. Es geschehen noch Zeichen und Wunder 😉
Bei diesem Gesetzentwurf geht es um die Änderung des Onlinezugangsgesetzes und um Eckpunkte für eine moderne Verwaltung. Es soll keine Zettelwirtschaft mehr geben. Nutzerfreundlich und barrierefrei sollen die elektronischen Verwaltungsleistungen sein. Außerdem wird eine bessere Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Behördenrufnummer 115 gewährleistet.
Das heißt für uns:
Der Bund will zentrale Basisdienste bereitstellen, wie das digitale Bürgerkonto BundID. Bürgerinnen und Bürger können sich dadurch sicher identifizieren und Anträge stellen. Über ein digitales Postfach kann zudem mit den Behörden kommuniziert und Bescheide zugestellt werden. Zu den wichtigsten Verwaltungsleistungen sollen z.B. gehören: die Ummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung, die Kfz-An- und Ummeldung, die Baugenehmigung, der Führerschein und das Wohngeld.
Das bedeutet für Unternehmen u. andere juristische Personen:
Die Verwendung des sogenannten Organisationskontos wird verpflichtend für alle öffentliche Stellen, die digitale Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten. Damit können Unternehmen zukünftig alle Anträge über ihr zentrales Organisationskonto stellen. Unternehmensleistungen werden „digital only“. Es werde gesetzlich festgehalten, dass spätestens nach Ablauf von fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich elektronisch angeboten werden sollen, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/ozg-kabinett.html
Wir sind gespannt, wie es weitergeht und bleiben auf jeden Fall dran!
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