Wie jedes neue Jahr bringt auch 2023 wichtige Neuerungen mit sich:
Kein gelber Zettel mehr für Arbeitsunfähigkeit
Um die Wege der Krankmeldung zu verbessern und zu digitalisieren, muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht mehr zwingend den typischen gelben Krankenschein vorlegen. Diesen muss sich der Arbeitgeber bei der Krankenkasse elektronisch beschaffen. Es ist jedoch weiterhin für jeden Arbeitnehmer verpflichtend, sich ärztlich untersuchen zu lassen und sich bei Bedarf krank bzw. arbeitsunfähig zu melden.
htps://www.haufe.de/personal/entgelt/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_78_499614.html
Homeoffice-Pauschale wird verbessert
Arbeiten im Homeoffice: Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und verbessert. Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige weiterhin fünf Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.000 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/homeoffice-2125028
Anhebung der Midi-Job-Grenze
Im neuen Jahr profitieren Menschen mit niedrigem Einkommen von der Anhebung der Midi-Job-Grenze. Diese wird auf 2.000 Euro Brutto im Monat gehoben. Niedrigverdiener behalten so mehr Netto, da sie weniger Sozialbeiträge zahlen müssen. Die bisherige Grenze lag bei 1.600 Euro.