Ende 2022 läuft die letzte Übergangsfrist für alte Kassensysteme aus. Damit endet die Ausnahmeregelung für jene Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden konnten.
Bereits seit 01.01.2020 gilt die Kassensicherungsverordnung, in welcher u.a. vorgeschrieben ist, dass elektronische Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein müssen. Da es anfänglich noch zu Verzögerungen kam und anschließend auch einige Bundesländer eine weitere Übergangsfrist der TSE-Pflicht beschlossen, wurde die Frist auf den 30. August bzw. 30. September 2020 festgelegt (Nichtbeanstandungsregelung). Seit dem 01.10.2020 müssen jedoch alle elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Spätestens zu Beginn des Jahres 2023 müssen Unternehmen ein aktuelles Kassensystem mit integrierter TSE im Einsatz haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Finanzamt die vorschriftsgemäße Kassenführung anzweifeln und Hinzuschätzungen vornehmen. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, wenn keine ordnungsgemäße TSE genutzt wird.
Wenn Sie also ein neues Kassensystem benötigen, sollte ein Austausch zeitnah erfolgen, zumal auch die Inbetriebnahme Zeit in Anspruch nehmen wird.
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