Aufgrund der Verlängerungen des Lockdowns und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden die steuerlichen Maßnahmen verlängert.
Unternehmen können für ihre steuerlichen Verpflichtungen bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf Stundung stellen, diese werden bis längstens 30. Juni 2021 gewährt.
Die Vollstreckungen für die o.g. steuerlichen Verpflichtungen sollen bis 30. Juni 2021 ausgesetzt werden, soweit dem Finanzamt dargelegt werden kann, dass man nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Ebenso soll auf Säumniszuschläge verzichtet werden.
Auch kann man einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftssteuer 2021 stellen, wenn man nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist
Hier geht’s zum PDF des Bundesministeriums der Finanzen mit genauen Infos und Erläuterungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.