Update zur Novemberhilfe
Wer darf’s beantragen?
1. Direkt betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine, Einrichtungen, wenn
- Sie den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (wegen der Schließungsverordnung vom 28. Oktober) z.B. Beherbergungsbetriebe / Veranstaltungsstätten
2. Indirekt betroffene Unternehmen, wenn
- Sie nachweislich und regelmäßig 80 % Ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften
3. Verbundene Unternehmen (Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten/Tochterunternehmen), wenn
- Sie mehr als 80 % Ihrer Gesamtumsätze mit direkt oder indirekt betroffenen Unternehmen erwirtschaften
4. Unternehmen, die regelmäßig 80 % Ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erwirtschaften
Was gibt’s genau?
Es gibt bis zu 75 %den Umsatzes, der im November 2019 erwirtschaftet wurde und zwar tageweise anteilig für die Dauer des Lockdowns
Wenn es Ihren Betrieb im November 2019 noch nicht gab, kann als Berechnungsgrundlage der Umsatz im Oktober 2020 oder monatliche Durchschnittsumsatz seit der Gründung als Vergleich angenommen werden.
Was wird angerechnet?
Wenn Sie schon Leistungen erhalten haben, wie die Überbrückungshilfe oder KuG, werden diese erhaltenen Leistungen auf die Novemberhilfe angerechnet.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag kann (in den nächsten Wochen) elektronisch auf der bundeseinheitlichen Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Hier schonmal der Link zur Plattform: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Die Antragsstellung selbst kann nur von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.
Die Auszahlung soll dann durch die Länder erfolgen.
Hier geht’s zur Seite vom BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) mit Infos und Erläuterungen:https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/kleine-mittlere-grosse-unternehmen.html
Ps. Hier finden Sie auch noch Infos zu weiteren Hilfen der einzelnen Bundesländer, die angeboten werden.
Hier geht’s zu Seite des BMWi mit Infos für Soloselbstständige zur Novemberhilfe und auch zur Neustarthilfe:https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
Alle Angaben sind ohne Gewähr.