Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg – Ab Mittwoch, 01. Juli 2020 können Hotel- und Gaststättenbetriebe die Anträge auf Stabilisierungshilfe Corona stellen.
- ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gastgewerbe, die unmittelbar durch Corona einen Liquiditätsengpass haben
- Abwicklung soll wieder über die L-Bank, sowie Industrie- und Handelskammer laufen
- einmalige Liquiditätshilfe für einen Zeitraum von 3 Monaten in Höhe von bis zu 3.000 Euro zzgl. 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquvivalente).
- Es gibt keine Deckelung der Betriebsgröße
Hier geht´s zur Seite des Wirtschaftsministeriums mit genaueren Infos: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/
Voraussichtlicher Ablauf:
- Antragsformulare gibt es dann auf der o.g. Seite des Wirtschaftsministeriums BW. Diese müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt werden.
- Zusätzlich wird eine Liquiditätsplanung benötigt.
- Außerdem benötigt man einen Bescheid eines Steuerberaters, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Dieses Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung finden Sie dann ebenfalls auf der o.g. Seite des Wirtschaftsminsteriums BW.
Im Portal der Kammern www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de (funktionier erst ab Mittwoch) dann alles zusammen als PDF hochladen.
Hier geht’s zum PDF der Pressemitteilung mit Erläuterungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.