Wann braucht ein Unternehmen ein Sanierungsgutachten

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Wann braucht ein Unternehmen ein Sanierungsgutachten 2019-11-05T11:22:31+01:00

Wann braucht ein Unternehmen ein Sanierungsgutachten?

Sobald ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise gerät, drohen den Beteiligten, also Inhaber oder Geschäftsführer, umfangreiche Haftungsrisiken.

Zum einen kann ein tragfähiges Sanierungskonzept diese vermeiden und zum anderen erfüllen Sie damit gewisse Anforderungen für Unternehmen in der Krise bei Banken und anderen Gläubigern. Diese knüpfen die Vergabe von weiteren Krediten und anderen Engagements oftmals an die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens und die darin enthaltenen Analysen.

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Ein Unternehmen braucht also ein Sanierungsgutachten, wenn bei Vorlage einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens:

  • Die Haftung der handelnden Personen vermieden werden soll.
  • Dem Unternehmen neues Geld zur Verfügung gestellt werden soll.
  • Zahlungsvereinbarungen geschlossen werden sollen.
  • Mitarbeiter an der Sanierung beteiligt werden sollen.

Um aber den Umstand einer wirtschaftlichen Krise zu einem „normalen“ Kreditantrag abzugrenzen und damit die Haftungsrisiken zu bestimmen, muss eindeutig definiert sein, wann sich ein Unternehmen in einer Krise befindet. Von einer wirtschaftlichen Krise spricht man dann, wenn befürchtet werden muss, dass einer der folgenden Punkte eintreten könnte:

  • Überschuldung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (bei Kapitalgesellschaften)

Wegen der Tatsache, dass Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit sehr komplexe Themengebiete sind, in denen sich die Rechtslage regelmäßig ändert, wollen wir hier keine veralteten oder unverständliche Definitionen veröffentlichen. Wir haben auch schon oft die Erfahrung gemacht, dass der Tatbestand auf den ersten Blick nicht eindeutig ist und es einer individuellen Bewertung von einem Fachmann (z.B. ATB Consulting) bedarf.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite, wenn Sie ein derartiges Gutachten benötigen.

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