Falls Ihr Steuerberater Sie auf Ihr negatives Eigenkapital anspricht

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Falls Ihr Steuerberater Sie auf Ihr negatives Eigenkapital anspricht

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Es geht um die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens zu Fortführungswerten.

Verfasser:
Dr. Raoul Kreide, Rechtsanwalt

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN, Heidelberg

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2018-05-08T12:55:08+02:00 20. März 2017|Allgemein|