Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit – Neues Arbeitsmarktgesetz

//Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit – Neues Arbeitsmarktgesetz

Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit – Neues Arbeitsmarktgesetz

Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit – Neues Arbeitsmarktgesetz

 

Grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten – mit solchen Schlagzeilen wurde das neue Gesetz zur Leiharbeit puplic gemacht.

Die Ursachen für das Gesetz liegen in der Ungleichbehandlung von Leiharbeitern und festangestellten Mitarbeitern. Hierzu gehören unterschiedliche Arbeitszeiten, Bezahlung und Urlaubsansprüche, aber auch zusätzliche Leistungen wie z.B. Fahrtkostenerstattungen, in den Genuss die Leiharbeiter nicht kommen. Im Ergebnis soll mehr Gerechtigkeit zwischen Leiharbeitern und Festangestellten hergestellt werden.

Um den Missbrauch durch Leiharbeiter einzuschränken, beträgt die grundsätzliche Höchstverweildauer künftig 18 Monate. Eine gleiche Bezahlung wie festangestellte Mitarbeiter sollen Leiharbeiter grundsätzlich nach 9 Monaten erhalten.

Eine Ausnahme besteht bei stufenweiser Anpassung der Entlohnung ab der 6. Woche durch einen Zuschlag zum Tariflohn. Eine Lohnanpassung erfolgt dann über 15 Monate, statt im 9. Monat auf einen Schlag. Somit soll einer Entlassung nach dem 8. Monat vorgebeugt werden.

Rund 50% der Leiharbeiter sind unter drei Wochen in einem Unternehmen am Stück tätig. Für diese Mitarbeiter dürfte sich nach ersten Einschätzungen relativ wenig ändern.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Kosten für die anderen 50% der Leiharbeiter steigen werden. Was eine Entscheidung zwischen Leiharbeiter oder Festangestellten für Unternehmen näher rückt.

Verfasser:
Joachim Leber

 

Haftungsausschluss/Disclaimer: Alle Angaben sind sorgfältig geprüft. Im Zeitablauf oder durch Gesetzesänderungen können sich aber Änderungen ergeben. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen.

2018-05-08T12:55:09+02:00 24. November 2016|Allgemein|