Flexi Rente – Neues Arbeitsmarktgesetz

//Flexi Rente – Neues Arbeitsmarktgesetz

Flexi Rente – Neues Arbeitsmarktgesetz

Flexi Rente

Rentenansprüche können in Zukunft durch Arbeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus erhöht werden.

Bisher wurden bei der Arbeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus von der Rentenkasse nur vom Arbeitgeber Beiträge einbehalten. Diese wurden jedoch nicht auf die künftige Rente angerechnet. Der Arbeitnehmer war vom Beitrag frei gestellt.

Die Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen der Mitarbeiter und der Arbeitgeberbeiträge wirken sich für die künftige Rente positiv aus. Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung der „Flexi-Rentner“ sollen künftig keine mehr geleistet werden (vorläufig auf fünf Jahre befristet).

Zusätzlich soll auch der Hinzuverdienst im Rentenalter, wie auch die Möglichkeit, durch frühzeitige Zahlungen Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten auszugleichen, neu geregelt werden.

Die Vorteile der neuen Regelungen schaffen künftigen Rentnern die Möglichkeit, durch eine längere Teilnahme am Arbeitsleben die künftigen Renten zu steigern oder durch frühere Ausgleichszahlungen (ab dem 50. Lebensjahr, statt dem 55.) Rentenkürzungen bei vorgezogener Altersrente auszugleichen. Rentner dürfen wie bisher 6.300 € hinzuverdienen, die Summe soll in Zukunft pro Jahr verrechnet werden können. Neu soll hinzukommen, dass die Einnahmen, die über dem Betrag von 6.300 € liegen, nur mit 40% auf die Rente angerechnet werden.

Für Unternehmen ergeben sich so Chancen, erfahrene Mitarbeiter über die Regelaltersgrenze hinaus zu beschäftigen und dem Facharbeitermangel über Wissenstransfer und längere Arbeitszeit entgegenzuwirken.

 

Verfasser:
Joachim Leber

 

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2018-05-08T12:55:09+02:00 9. November 2016|Allgemein|