Barrierefreiheit im Web

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Barrierefreiheit im Web

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, indem es Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Websites und Apps festlegt.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites und Apps so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, genutzt werden können. Dies umfasst unter anderem:

  • Gute Lesbarkeit: Ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen.
  • Bedienbarkeit: Nutzung ohne Maus, nur mit Tastatur.
  • Alternativtexte: Beschreibungen für Bilder und Grafiken.
  • Untertitel: Für Videos.
  • Einfache Sprache: Klare und verständliche Texte.
  • Kompatibilität: Mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln.

Wer ist betroffen?

Die neuen Vorschriften betreffen vor allem Websites und Online-Shops, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C-Bereich). Dazu gehören:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Websites von Dienstleistern (z.B. Banken, Versicherungen, Telekommunikationsanbieter)
  • Buchungsportale und Ticketsysteme
  • Apps und mobile Anwendungen

Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus können Abmahnungen und Unterlassungsklagen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden drohen.

Vorteile der Barrierefreiheit:

Neben der Vermeidung von Strafen bietet die Umsetzung der Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung des Kundenkreises: Menschen mit Behinderungen haben in der EU eine Kaufkraft von 2,3 Billionen Euro pro Jahr.
  • Verbesserte Usability: Für alle Nutzer.
  • Positive Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking.
  • Stärkung des Unternehmensimages.

Schritte zur Umsetzung:

Um die Anforderungen bis zum Stichtag zu erfüllen, sollten Unternehmen folgende Schritte einleiten:

  1. Prüfen, ob die eigene Website unter die Regelungen fällt.
  2. Barrierefreiheits-Check (automat. Tools) der bestehenden Website durchführen.
  3. Notwendige Anpassungen planen und die Kosten kalkulieren.
  4. Frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um den Stichtag einzuhalten.
  5. Mitarbeiter schulen in Bezug auf barrierefreie Inhalte und Gestaltung.

Die Umsetzung der Barrierefreiheit sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance begriffen werden, um die digitale Teilhabe für alle zu verbessern und gleichzeitig das eigene Geschäftspotenzial zu erweitern.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BMAS

Alle Angaben ohne Gewähr

 

2024-10-15T10:52:01+02:00 15. Oktober 2024|Allgemein|