Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein neues Gesetz, das am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Es soll Personen schützen, die Verstöße gegen das Recht oder die öffentliche Ordnung in ihrem Arbeitsumfeld melden. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Hinweisgeber zu schützen und zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem:
- Die Einrichtung interner Meldekanäle, über die Hinweisgeber ihre Bedenken äußern können.
- Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Identität und der Informationen der Hinweisgeber.
- Die Verhinderung und Sanktionierung von Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, wie Mobbing, Kündigung oder Diskriminierung.
- Die Bereitstellung von Informationen, Beratung und Unterstützung für Hinweisgeber.
Arbeitgeber müssen diese Maßnahmen bis spätestens 17. Dezember 2023 umsetzen. Andernfalls drohen ihnen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Arbeitnehmer, die Hinweise geben wollen, sollten sich daher über ihre Rechte und Pflichten informieren und die internen Meldekanäle ihres Arbeitgebers nutzen. Wenn diese nicht vorhanden oder unzureichend sind, können sie sich auch an externe Stellen wenden, wie z.B. Behörden, Medien oder Nichtregierungsorganisationen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, soll Personen schützen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Diese Unternehmen müssen bis zum 17. Dezember 2023 interne Meldekanäle einrichten, über die Hinweisgeber vertraulich und sicher ihre Meldungen abgeben können. Außerdem müssen sie die Hinweisgeber vor Benachteiligung, Vergeltung oder Diskriminierung schützen und ihnen angemessene Unterstützung gewähren. Das Gesetz sieht auch vor, dass Hinweisgeber, die sich an externe Stellen oder die Öffentlichkeit wenden, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geschützt sind.
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll die Rechte und Pflichten von Personen regeln, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder interne Regeln in ihrem Arbeitsumfeld aufdecken. Das Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiter sich zunächst an eine interne Meldestelle in ihrer Organisation wenden sollen, um ihre Bedenken zu äußern. Wenn sie jedoch keine angemessene Antwort erhalten oder befürchten, dass sie Repressalien ausgesetzt werden könnten, dürfen sie sich auch an eine externe Meldestelle wenden, die von der Bundesregierung eingerichtet wird. Die externe Meldestelle soll die Anonymität der Hinweisgeber schützen und die gemeldeten Verstöße unabhängig untersuchen. Das Gesetz soll dazu beitragen, Missstände und Korruption in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung aufzudecken und zu bekämpfen.
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