Ab dem 1. Oktober 2022 gelten eine an den Mindestlohn gekoppelte Minijob-Grenze sowie neue Entgeltgrenzen mit einer veränderten Beitragsbelastung im Übergangsbereich (sog. Midijob).
Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde. Gleichzeitig wird die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt und somit dynamisch ausgestaltet. Orientiert an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden führt das ab Oktober zu einer Anpassung der monatlichen Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro.
Zugleich werden Maßnahmen getroffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungs-rechtlichen Beschäftigung fördern.
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stärker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Damit werden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.
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