Die Landesregierung verlängert den Förderzeitraum für das Programm Tilgungszuschuss Corona bis zum 30. Juni 2022.
Mit diesem Tilgungszuschuss sollen Unternehmen und Soloselbständige hart getroffener Dienstleistungsbranchen dabei unterstützt werden, Tilgungsraten zu begleichen. Die Landesregierung geht davon aus, dass in diesen Dienstleistungsbranchen die entgangenen Umsätze der letzten zwei Jahre nicht nachholbar sind. Das führt zu einer existenziellen Bedrohung der Betriebe, dem somit abgeholfen werden soll.
Beim Tilgungszuschuss Corona III wurde der Zugang zusätzlich erleichtert. Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wurde von 60 auf 50 % im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. Das Programm ist kumulierbar mit den Überbrückungshilfen des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022.
Die Anträge können in Kürze gestellt werden.
Hier geht’s zur Seite des Landes Baden-Württemberg mit genauen Infos und Erläuterungen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/tilgungszuschuss-corona-iii-bis-ende-juni-verlaengert/
Alle Angaben sind ohne Gewähr.