Restart-Prämie der L-Bank für Baden-Württemberg ab 1. März 2022

//Restart-Prämie der L-Bank für Baden-Württemberg ab 1. März 2022

Restart-Prämie der L-Bank für Baden-Württemberg ab 1. März 2022

Mit der Restart-Prämie der L-Bank startet am 1. März ein neues Förderprogramm für den Mittelstand. Die Restart-Prämie unterstützt Betriebe finanziell dabei, nach der Pandemie in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren.

Die Antragstellung erfolgt ab 1. März über die Hausbanken.

Die Restart-Prämie kann über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs-und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) der L-Bank beantragt werden. Voraussetzung für diesen Förderanreiz ist eine dauerhafte Überlebensperspektive der Unternehmen. Der Tilgungszuschuss im Rahmen der Restart-Prämie beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro. Folgende Branchen gehören dazu: Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Veranstaltungswirtschaft und Eventbranche, Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Gastronomie und Event-Caterer, Taxi- und Mietwagenunternehmen, Tourismuswirtschaft und Reisebranche, Vergnügungs-, Themen- und Freizeitparks sowie gewerbliche Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Hier geht’s zur Seite des Landes Baden-Württemberg mit genauen Infos und Erläuterungen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/restart-praemie-der-l-bank-startet-am-1-maerz-1

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2022-03-01T09:56:18+01:00 1. März 2022|Allgemein|