Elektro- Ladeinfrastruktur wird vom Land Baden-Württemberg gefördert

//Elektro- Ladeinfrastruktur wird vom Land Baden-Württemberg gefördert

Elektro- Ladeinfrastruktur wird vom Land Baden-Württemberg gefördert

Das Land Baden-Württemberg fördert die Infrastruktur von Ladestationen.

Was wird gefördert?

für den öffentlichen und den nicht-öffentlicher Raum:

  • Die Installation von Ladestationen inklusive Netzanschluss  mit anschließendem Betrieb
  • Leasing/Miete/Coaching von Ladeinfrastruktur

Wer kann’s beantragen?

Voraussetzung ist Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

  • Einzelunternehmen
  • Einzelkaufleute
  • Freiberufler
  • GbR
  • Kommanditgesellschaften
  • OHG
  • Aktiengesellschaften
  • eingetragene Vereine
  • Genossenschaften
  • GmbH / Co. KG
  • K.d.ö.R.
  • öffentliche Anstalten
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Unternehmensgesellschaften

Wie viel wird gefördert?

  • Es ist eine Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Höchstens werden 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert
  • Bei Leasing/Miete/Coaching können die mtl. Rate gefördert werden

Wer ist zuständig?

Die L-Bank:  https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html

 

Hier geht’s direkt zum PDF des Ministeriums für Verkehr in BW mit mehr Infos und Erläuterungen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2022-04-04T14:23:03+02:00 1. Juli 2021|Allgemein|