Das Land Baden-Württemberg fördert die Infrastruktur von Ladestationen.
Was wird gefördert?
für den öffentlichen und den nicht-öffentlicher Raum:
- Die Installation von Ladestationen inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb
- Leasing/Miete/Coaching von Ladeinfrastruktur
Wer kann’s beantragen?
Voraussetzung ist Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufleute
- Freiberufler
- GbR
- Kommanditgesellschaften
- OHG
- Aktiengesellschaften
- eingetragene Vereine
- Genossenschaften
- GmbH / Co. KG
- K.d.ö.R.
- öffentliche Anstalten
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Unternehmensgesellschaften
Wie viel wird gefördert?
- Es ist eine Anteilfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Höchstens werden 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert
- Bei Leasing/Miete/Coaching können die mtl. Rate gefördert werden
Wer ist zuständig?
Die L-Bank: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
Hier geht’s direkt zum PDF des Ministeriums für Verkehr in BW mit mehr Infos und Erläuterungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.