Die Regierung verlängert die Corona-Hilfen.
Die Überbrückungshilfe 3 wird verlängert bis Ende September 2021 (vorher Ende Juni). Sie heißt jetzt Überbrückungshilfe 3 plus. Der Betrag des Zuschusses wurde auf maximal 52 Millionen Euro pro Firma erhöht (vorher 12 Millionen Euro). Bedingung ist weiterhin, dass das Unternehmen direkt oder indirekt von der Schließung betroffen ist.
Die Kurzarbeit kann bis Ende September 2021 (vorher Ende Juni) mit den erleichterten Bedingungen beantragt werden. Das heißt, weiterhin ist ein Antrag möglich, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind (sonst mindestens 30 Prozent) und Leiharbeiter können auch Kurzarbeitergeld bekommen.
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird bis Ende September 2021 verlängert (vorher bis Ende Juni). Für den Zeitraum von Juli bis September 2021 kann pro Monat 1.500 Euro gefördert werden (Januar bis Juni pro Monat 1.250 Euro).
Restart-Prämie für Unternehmen, die Personal neu einstellen, aus Kurzarbeit holen oder sonst beschäftigen: diese können einen Zuschuss zusätzlich zu den bestehenden Personalkostenpauschalen erhalten .
- Fördermonat Juli: bis zu 60 Prozent Zuschuss
- Fördermonat August: bis zu 40 Prozent Zuschuss
- Fördermonat September: bis zu 20 Prozent Zuschuss
Sonst:
- Pro Monat gibt es maximal 10 Millionen Euro Förderung (Ü3 und Ü3 plus)
- Pro Monat können bis zu 20.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten erstattet werden (für insolvenzabwendende Restrukturierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit)
- Obergrenze für beide Programme sind 52 Millionen Euro
- Änderungsanträge für Ü3 können gestellt werden, wenn noch kein Einwilligungsbescheid da ist
- Änderungsanträge für Ü2 können noch bis zum 30.06.2021 gestellt werden (vorher Ende Mai)
- Anträge auf November- und Dezember-Hilfe, die, zum Beispiel, irrtümlich gestellt wurden, können zurückgezogen werden
Mehr Infos und Erläuterungen finden Sie hier: https://www.tageskarte.io/politik/detail/bundesregierung-verlaengert-und-erweitert-corona-hilfen-was-hoteliers-und-gastronomen-wissen-sollte.html
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