Am 3. März 2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder einen neuen Beschluss erlassen, in dem das weitere Vorgehen dargestellt wird.

Dieser besagt, unter anderem,

  • dass auch Personen der 2. Priorisierungsgruppe (auch Beschäftigte Kinderbetreuung, Grund-Förder- und Sonderschulen) Impfangebot gemacht wird.
  • niedergelassene Ärzte sollen Ende März/Anfang April in die Impfkampagne einbezogen werden.
  • Unternehmen sollen ihren Präsenz Beschäftigten mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche anbieten und eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen.
  • Ab der Kalenderwoche 10 wird allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern mindestens 1 Mal pro Woche ein kostenloser Schnelltest angeboten (plus Bescheinigung über Testergebnis). Übernehmen sollen das die jeweiligen betriebenen Testzentren, beauftragten Dritten oder niedergelassenen Ärzte.
  •  2. Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich betrifft den Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Voraussetzung sind ein entsprechendes Hygienekonzept und eine Begrenzung pro Kunde von 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter
  • Home-Office: Unternehmen sollen ihren Beschäftigten bis zum 30. April 2021 Home-Office ermöglichen.
  • Wenn sich mehrere Beschäftigte einen Raum teilen, müssen medizinische Masken getragen werden.

Hier geht’s zum PDF des Beschlusses mit genauen Infos und Erläuterungen.

 

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