Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2

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Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2

Das Bundesamt für Arbeit und Soziales hat eine Verordnung für den Arbeitsschutz in Betrieben verfasst. Diese ist gültig vom 26. Januar bis 15. März 2021.

Unter anderem sollen betriebsbedingte Kontakte reduziert werden.

Der Arbeitgeber muss den Mitarbeitern medizinische Gesichtsmasken oder FFP2 Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung stellen.

Berufliche Tätigkeiten im Homeoffice sind zu ermöglichen, sonstige Kontakte im Betrieb auf ein Minimum reduzieren.  Für geeignete Lüftungsmaßnahmen sowie Abtrennungen zwischen anwesenden Personen ist zu sorgen.

Pro Mitarbeiter mindestens 10 Quadratmeter Raumfläche, falls mehre Personen einen Raum gemeinsam nutzen.

Hier geht’s zum PDF mit der Verkündung vom 21. Januar 2021 mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T12:47:41+02:00 1. März 2021|Corona|