„Tourismusfinanzierung plus“ – das neue Förderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg mit einer Gesamtsumme von 12 Millionen Euro.
Was wird gefördert?
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg sein.
Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen in Gastronomie und Tourismus, für den Neustart nach den Corona-Einschränkungen.
z.B. Sanierung/Modernisierung von Gebäuden, Neubauten und Investitionen in touristische Einrichtungen und bei Betriebsübernahmen, Erwerb von Betriebsgrundstücken /Betriebsgebäuden.
Was gibt’s genau?
Einen Kredit (zinsverbilligt) in Kombination mit einem Tilgungszuschuss von der L-Bank, i.H.v. maximal 25 % bzw. 200.000 Euro. Der Tilgungszuschuss wird erst nach Beendigung des Vorhabens ausgezahlt.
Wo wird’s beantragt?
Bei der L-Bank (hier der Link) gibt es die entsprechenden Formulare und Merkblätter zum Herunterladen, die Sie dann mit Ihrer Hausbank ausfüllen müssen. Die Beantragung des Kredits läuft über die Hausbank.
Wenn Sie keine ausreichenden Kreditsicherheiten haben, kann die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg eine Bürgschaft beantragen.
Wichtig: Bei bestimmten Förderungen (Darlehensprogramme mit Ausnahme der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 / ELR-Zuschuss,) darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden (z.B. auch kein Abschluss von Kaufverträgen), bevor der Förderungsantrag bei der Hausbank eingegangen bzw. unterzeichnet ist / Eingang Bewilligungsbescheid L-Bank Zuschussnehmer).
Hier geht’s zur Seite des Landes Baden-Württemberg mit genaueren Infos und Erläuterungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.