Die bestehenden Corona-Maßnahmen werden bis Ende Januar 2021 verlängert und verschärft. Zur Unterstützung von Unternehmern und Beschäftigten werden die bestehenden Wirtschaftshilfen erweitert:
Zur November- bzw. Dezemberhilfe:
Seit dem Schließungen am 2. November kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats gewährt werden.
Folgende Unternehmen können die Anträge stellen:
Direkte betroffene, die ihrem Betrieb einstellen mussten.
Indirekt betroffene, die mit den direkt betroffenen Unternehmen regelmäßig und nachweislich 80 % der Umsätze erzielen.
Mittelbar betroffene, die regelmäßig 80 % der Umsätze durch Lieferung und Leistung im Auftrag von direkt betroffenen Unternehmen über Dritte erzielen.
Die Anträge können noch in 2021 gestellt werden, auch wenn der Zeitraum der Förderung am 31.12. 2020 endet. Die Auszahlung erfolgt durch die einzelnen Bundesländer ab dem 10. Januar 2021.
Soloselbstständige sind bis zu 5.000 Euro Fördersumme selbst antragsberechtigt (ELSTER-Zertifikat der Steuererklärung). Bei sonstigen Unternehmen/Unternehmern wird der Antrag von Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern/vereidigten Buchprüfern oder Rechtsanwälten gestellt. (www.novemberhilfe.de)
Zur Überbrückungshilfe III:
Unternehmen erhalten diese Hilfe für die Monate in 2021, in dem sie von den Schließungen betroffen sind.
Sie gilt von Januar bis Juni 2021 und beinhaltet Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten für Unternehmen, die von den Schließungen ab dem 16. Dezember 2020 betroffen sind.
- Für den Dezember 2020 können alle Unternehmen diese Hilfe beantragen mit mindestens 30% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahresmonat und direkt betroffen von den Schließungen am 16. Dezember 2020. Indirekt betroffene Unternehmen können dies ebenfalls beantragen, wenn sie nachweislich und regelmäßig 80 % der Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften.
- Ab dem 01. Januar 2021 können direkt oder indirekt von den Schließungen ab 2. November und 16. Dezember betroffene Unternehmen, mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% die Hilfe beantragen. Diese Hilfe wird monatlich gewährt.
- Für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 (soweit die bundesweiten Schließungen hier noch gelten) können alle Unternehmen die Hilfe beantragen, die mehr als 40 % Umsatzverlust im Vergleich zum Vorjahresmonat erleiden.
- Für den Zeitraum von Dezember2020 bis Juni 2021 können Unternehmen, die mindestens 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat oder einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30 % von April bis Dezember 2020 im Vergleich mit dem Vorjahresmonaten.
Hier geht’s zum PDF mit genauen Infos und Erläuterungen zu, unter anderem, Höhe der Zuschüsse und förderfähige Kosten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.