Die Überbrückungshilfe III wird nochmals verbessert

//Die Überbrückungshilfe III wird nochmals verbessert

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals verbessert

Aufgrund des Lockdowns wird die Überbrückungshilfe III ausgeweitet und verbessert.

Wer kann’s beantragen?

Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe (mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro)

Direkt und indirekt betroffene Unternehmen, d.h. Unternehmen, die direkt schließen müssen/mussten aufgrund der Verordnung und auch Unternehmen, die einen starken geschäftlichen Bezug zu diesen Unternehmen haben.

Unternehmen mit Umsatzrückgängen, d.h. Unternehmen, die nicht geschlossen und auch nicht indirekt betroffen sind, aber dennoch aufgrund der Verordnung einen Umsatzrückgang von mindestens 40 % zum Monat des Vorjahres haben.

Was wird erstattet?

Die betrieblichen Fixkosten werden anteilig erstattet z.B. Miete, Pacht, Finanzierungskosten und Abschreibungen.

Wie hoch ist die Erstattung? 

Die Höhe der Erstattung ist abhängig vom monatlichen Umsatz im Vorjahr.

Umsatzrückgang weniger als 30 % = Keine Erstattung der Fixkosten

Umsatzrückgang 30 % – 50 % = Erstattung 40 % der Fixkosten

Umsatzrückgang 50 % – 70 % = Erstattung 60 % der Fixkosten

Umsatzrückgang mehr als 70 % = Erstattung 90 % der Fixkosten

In der Regel liegt der Förderhöchstbetrag bei 200.000 Euro pro Monat, in Ausnahmefällen bei 500.000 Euro pro Monat.

 

Hier geht’s zum PDF der verbesserten Überbrückungshilfe III.

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T12:51:10+02:00 15. Dezember 2020|Corona|