Es ist jetzt seit kurzem möglich die Anträge für den 2. Teil des Überbrückungshilfe-Programms zu stellen.
Für wen ist die Förderung?
Kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und dauerhaft in gemeinnützigen Einrichtungen Tätige:
- wenn Sie einen durchschnittliche Umsatzrückgang von mind. 50 % für 2 zusammenhängende Monate im Zeitraum von April bis August 2020 verglichen mit den jeweiligen Vorjahresmonaten
oder
- einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mind. 30 % für den Zeitraum April bis August 2020 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 50.000 Euro pro Monat bzw. maximal 200.000 Euro für 4 Monate.
Die genaue Höhe der Förderung wird nach der Höhe des Umsatzeinbruches und der Höhe der förderfähigen Fixkosten bemessen.
Personalkosten werden pauschal erstattet, 20 % der föderfähigen Fixkosten.
Wer stellt den Antrag?
Anträge dürfen nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und Rechtsanwälten gestellt werden.
Hier geht’s zum Leitfaden zur Antragserfassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:
Hier gehts zu den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sowie des Bundesministeriums für Finanzen:
Alle Angaben sind ohne Gewähr.