Der Bund stellt eine einmalige Kostenpauschale für Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Maßnahmen zeitweise geschlossen werden.
Für wen?
Direkt Betroffen
Alle Unternehmen, die wegen des Beschlusses vom 28. 10 .2020 schließen mussten.
Indirekt Betroffen
Alle Unternehmen, die mit den betroffenen Unternehmen zusammenarbeiten und nachweislich+regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit diesen Betrieben machen.
Wie wird gefördert?
Zuschüsse pro Woche der Schließung i.H.v. 75 % des durchschn. wöchentlichen Umsatzes im November 2019.
Wie lange gilt es?
Dauer der Schließung im November 2020.
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag wird durch einen Steuerberater /Wirtschaftsprüfer elektronisch gestellt, über die Plattform der Überbrückungshilfe.
Hier geht’s zum Term Sheet mit Infos und Erläuterungen (PDF).
Alle Angaben sind ohne Gewähr.