Am 28. Oktober wurde ein neuer Beschluss verabschiedet, der helfen soll, das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Neuinfektionen zu senken.
Die zusätzlichen Maßnahmen ab dem 2. November:
- Abstand halten und Kontakte verringern (auf ein absolutes Minimum)
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und eines weiteren Haushaltes, maximal insgesamt 10 Personen
- Keine Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in privaten Wohnungen und Einrichtungen
- Auf private, nicht notwendige Reisen verzichten (auch Besuche von Verwandten)
- Übernachtungen im Inland nur noch für notwendige (nicht touristische) Zwecke erlaubt
- Institute und Einrichtungen für Freizeitgestaltung werden geschlossen, wie z.B. Theater, Messen Kinos, Spielhallen, Fitnessstudios
- Keine Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, Lieferung und Abholung von Essen für zu Hause und Kantinenbetrieb ist weiterhin erlaubt.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen, medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin möglich.
- Friseursalons dürfen offen bleiben
- Groß- und Einzelhandel darf geöffnet bleiben, es müssen aber auch hier die Hygieneauflagen, sowie Abstandsregelungen eingehalten werden. In Geschäften darf sich pro 10 qm 1 Kunde aufhalten.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen
- Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe und vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.
Es soll eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt werden, für Betriebe, die von der vorrübergehenden Schließung betroffen sind. Gesamtes Finanzvolumen 10 Milliarden Euro.
Erstattungsbeträge: 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats bei Betrieben bis 50 Mitarbeitern, bei größeren Unternehmen werden die Obergrenzen nach Maßgabe ermittelt.
Die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen werden verlängert und die Konditionen für die Corona Überbrückungshilfe II verbessert.
Jeder Betrieb muss sein Hygienekonzept nochmals anpassen, sodass Infektionsketten identifiziert und nachverfolgt werden können.
Falls möglich, den Mitarbeitern Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause ermöglichen.
Hier geht’s zum PDF des Beschlusses mit genaueren Infos und Erläuterungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.