Corona: Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe für Unternehmen

Das ändert sich:

Die Obergrenzen von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro für kleine und mittelständische Unternehmen werden gestrichen.

Fortsetzung: für die Monate September bis Dezember 2020.

Absenkung der Zugangsbedingungen

Berechtigt zur Antragsstellung sind Unternehmen, die

entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten

oder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
    verzeichnet haben.

Ausweitung der Förderung

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
  • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch)

Personalkostenpauschale wird auf 20% erhöht (bisher 10%).

(Auszüge aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18.09.2020)

Hier geht’s direkt zur vollständigen Pressemitteilung: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/09/20200918-ueberbrueckungshilfe-wird-verlaengert-ausgeweitet-und-vereinfacht.html

 

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