Die Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe wird verlängert und ausgeweitet und Anträge können bis 20. November 2020 gestellt werden (bisher war das Fristende der 30. 09.2020)
Absenkung der Eintrittsschwelle:
Bisher konnten nur Betriebe, die mindestens 50% des Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes Anträge auf Stabilisierungshilfe stellen und erhielten für einen Zeitraum von 3 Monaten eine Liquiditätshilfe (einmalig) i.H.v. bis zu 3.000 Euro zzgl. 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquvivalente). Bei der Berechnung für die Förderhöhe konnte maximal noch der November 2020 berücksichtigt werden.
Neu ist jetzt, dass auch Betriebe, die zwischen 30% und 50% des Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes machen Anträge auf Stabilisierungshilfe stellen können. Diese Betriebe erhalten für einen Zeitraum von 3 Monaten eine Liquiditätshilfe (einmalig) i.H.v. bis zu 2.000 Euro zzgl. 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquvivalente). Bei der Berechnung für die Förderhöhe kann jetzt auch der Dezember 2020 berücksichtigt werden.
Anträge werden im Portal der Industrie- und Handwerkskammern gestellt, zuständig für die Bewilligung und Auszahlung ist die L-Bank.
So wird’s gemacht (das muss im Portal hochgeladen werden):
- Antragssteller müssen das Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben. Dieses Formular finden Sie auf der unten genannten Seite des Landes Baden-Württemberg unter dem Punkt „Schnellzugriff auf wichtige Dokumente“. Bitte achten Sie darauf, dass Sie immer nur die originalen und aktuellen Formulare der zuständigen Behörden verwenden.
- Es muss eine Liquiditätsplanung beigefügt werden.
- Ein Steuerberater muss mit einem Bescheid bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind.
Hier geht’s zur Seite des Landes Baden-Württemberg mit mehr Infos: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/
Hier geht’s zur Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg vom 15.09.2020 als PDF.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.