Das Land Baden-Württemberg hat weitere Hilfsprogramm wegen Corona beschlossen. Dieses Mal für das Schaustellergewerbe, Taxigewerbe sowie die Veranstaltungs- und Eventbranche.
Konkret geht es um die Unterstützung in Form eines Tilgungszuschusses.
Dieser „Tilgungszuschuss Corona“ soll begrenzt sein auf eine maximale Förderhöhe von 150.000 Euro pro Antragsteller, gefördert wird die Hälfte der Jahrestilgungsrate in 2020 mit 80%.
Die Umsetzung dieser Hilfe ist noch in Bearbeitung.
Mehr Infos gibt’s hier: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-weitere-hilfen-fuer-das-schaustellergewerbe-die-veranstaltungs-und-event/
Update: Hier geht’s direkt zum Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona: Tilgungszuschuss Corona: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Wichtig!!! Für das Hochladen der Anlagen über die Plattform der regionalen Industrie- und Handelskammer ist die Frist der 15. Dezember 2020 (spätestens).
Alle Angaben sind ohne Gewähr.