Stabilisierungshilfe Corona – Zuständigkeiten und Verwaltungsvorschrift

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Stabilisierungshilfe Corona – Zuständigkeiten und Verwaltungsvorschrift

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg – Ab Mittwoch, 01. Juli 2020 können Hotel- und Gaststättenbetriebe die Anträge auf Stabilisierungshilfe Corona stellen.

Wichtig: Das Bundeskriminalamt warnt vor betrügerischen Seiten und Formularen. Nutzen Sie daher bitte nur die Formulare und Links auf der Seite des Wirtschaftsministeriums: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

Zuf Info hier für Sie die Zuständigkeitsverordnung  – CoSKH-ZVO über die Zuständigkeitserweiterung der Industrie- und Handelskammern in BW, sowie hier die Verwaltungsvorschrift für das Hotel- und Gastgewerbe mit ausführlichen Erläuterungen zur Stabilisierunghilfe Corona.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

2023-10-19T12:58:20+02:00 1. Juli 2020|Corona|