Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg – Ab Mittwoch, 01. Juli 2020 können Hotel- und Gaststättenbetriebe die Anträge auf Stabilisierungshilfe Corona stellen.
Wichtig: Das Bundeskriminalamt warnt vor betrügerischen Seiten und Formularen. Nutzen Sie daher bitte nur die Formulare und Links auf der Seite des Wirtschaftsministeriums: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/
Zuf Info hier für Sie die Zuständigkeitsverordnung – CoSKH-ZVO über die Zuständigkeitserweiterung der Industrie- und Handelskammern in BW, sowie hier die Verwaltungsvorschrift für das Hotel- und Gastgewerbe mit ausführlichen Erläuterungen zur Stabilisierunghilfe Corona.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.