Das Land Baden-Württemberg stellt weitere Corona-Soforthilfen bereit.
Vorgesehen sind in der Gastronomie und Hotellerie je Betriebsinhaber 3.000 Euro plus 2.000 Euro je Vollzeitäquvivalent (rechnerisch Vollzeitbeschäftigte) als einmalige, nicht zurückzahlbare Hilfe.
Außerdem gibt es Soforthilfen für, unter anderem, Busunternehmen, Reisebüros, Bäder sowie Schausteller.
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 20. Mai und
hier zur Meldung des Landes Baden-Württemberg vom 20. Mai 2020.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.