Es gibt eine aktualisierte Corona-Verordnung für Gaststätten des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 16.05.2020, diese hebt die Verordnung vom 10.05.2020 auf.
Unter anderem, müssen Betreiber Vor- und Nachnamen jedes Gastes, Zeit und Datum für den Beginn und das Ende des Besuches jedes Gastes, sowie Telefonnummer oder Andresse jedes Gastes erheben und speichern (zur Auskunftserteilung gegenüber Gesundheitsamt oder Ortspolizeibehörde). Speicherdauer der Daten sind 4 Wochen.
Hier gelangen Sie zur Corona-Verordnung vom 16. Mai 2020 mit genaueren Infos und Erläuterungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.