Ab dem 18. Mai 2020 dürfen in Baden-Württemberg in der Gastronomie der Innen- und Außenbereich, sowie Ferienwohnungen und Campingplätze schrittweise wieder geöffnet werden.
Ab dem 29. Mai 2020 dürfen die sonstigen Beherbergungsbetriebe, wie Hotels mit Freizeitparks, schrittweise wieder geöffnet werden.
Gaststättenbetreiber müssen strengen Auflagen erfüllen, unter anderem:
- Einschränkung von Öffnungszeiten
- Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten
- Begrenzung von Gästezahlen
- Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)
Hier gelangen Sie direkt zur Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg mit genaueren Infos.
Und hier finden Sie den Stufenplan für Baden-Württemberg (unter Vorbehalt der Infektionslage); sowie hier die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus in Gaststätten (vom 10. Mai 2020).
Alle Angaben sind ohne Gewähr.